Bitte beachten Sie

Seit März 2023 bin ich in der Kanzlei wkw-Rechtsanwälte in Kaiserslautern tätig.
Ich bin weiterhin für Sie da – Sie erreichen mich unter der Telefonnummer (0631) 36499-0.

Ihr Michael W. Bürthel

Wartebereich der Kanzlei in Weilerbach

Anwaltliche Gebühren

Wir klären die Kostenfrage vor Übernahme des Mandats

Die Gebühren der Rechtsanwälte sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Ihre Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert, sowie dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit.

Zudem ist auch eine Honorarvereinbarung (Pauschalhonorar oder Stundenhonorar) möglich; dies kann im Einzelfall für Sie als Mandanten günstiger sein. Unsere Honorare sind bezahlbar und fair.

Wenn Sie rechtschutzversichert sind, führen wir, beginnend mit der Deckungsanfrage, die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Rechtschutzversicherer. Sofern Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, sollten Sie vorab klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten Ihrer Angelegenheit übernimmt. Sollte Ihr Rechtsschutzversicherer die Gebühren nicht oder nur teilweise tragen, wird der Betrag bzw. die Differenz Ihnen als unserem Mandanten in Rechnung gestellt.

Mehr zu unseren Gebühren

Sollten Sie eine Beratung durch Herrn Rechtsanwalt Bürthel wünschen, kostet dies 190 € zzgl. MwSt., also ingesamt 226,10 € (§ 34 RVG)

Sollten Sie eine schriftliche Ausarbeitung zur Einschätzung der Rechtslage wünschen, kostet dies 250 € zzgl. MwSt., also ingesamt 297,50 € (§ 34 RVG)

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage dazu sein für diese Kosten aufzukommen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Diesen Antrag finden Sie unter der Kategorie Service ⇾ Downloads.

Den Antrag füllen Sie entsprechend aus und geben diesen, inkl. der dazugehörigen Unterlagen, beim Amtsgericht ab. Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen des Antrags haben, wird Ihnen ein Mitarbeiter des Gerichts gerne weiterhelfen. Sobald Sie die Bewilligung Ihres Antrags erhalten haben, den tatsächlichen Beratungshilfeschein, können Sie zeitnah einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.

Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, können wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung in unserer Kanzlei anbieten. Auch im Falle eines Verkehrsunfalles können wir Ihnen dieses Angebot unterbreiten. Setzen Sie sich hierfür einfach unverbindlich mit uns in Verbindung.
Soll Herr Rechtsanwalt Bürthel Sie nicht nur außergerichtlich beraten, sondern nach außen hin für Sie tätig werden (z.B. Schreiben an die Gegenseite), berechnen sich die Gebühren nach dem Wert, um den es in der rechtlichen Auseinandersetzung geht – dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Berechnet wird hier für gewöhnlich eine Geschäftsgebühr, eine Postpauschale, die Mehrwertsteuer und, im Falle einer außergerichtlichen Einigung, eine Einigungsgebühr. Die Kosten einer eventuellen Erstberatung werden in diesem Fall hiermit verrechnet.

Für die Vertretung vor Gericht fällt für gewöhnlich eine Verfahrensgebühr an, auf die die Geschäftsgebühr aus der außergerichtlichen Vertretung teilweise angerechnet wird. Außerdem fällt eine Terminsgebühr und eventuell eine Einigungsgebühr an, sowie die Mehrwertsteuer.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es möglich, Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, wenn Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zulassen, dass Sie die Verfahrenskosten selbst tragen. Den Antrag hierfür finden Sie unter der Kategorie Service ⇾ Downloads. Sollte in Ihrem Fall die Unterstützung durch den Staat möglich sein, können Sie den Antrag gerne schon ausgefüllt und mit den dazugehörigen Belegen in Kopie zum Termin mitbringen.

Im Regelfall ist es so, dass der unterlegene Gegner die Kosten des Gerichts und des Gegenanwalts zu tragen hat.
Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen, z.B. im Arbeitsrecht, denn hier hat in der 1. Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten und Gerichtskosten zu tragen.

Um sich von Vornherein einen groben Überblick über die Kosten zu verschaffen, eignet sich ein Kostenrechner, welchen Sie unter www.anwalt-suchservice.de oder rvg.pentos.ag finden.

Weitere Details zu den anfallenden Kosten wird Herr Rechtsanwalt Bürthel im ersten Beratungsgespräch mit Ihnen besprechen, sodass Sie in jedem Fall umfassend über die anfallenden Kosten informiert sind.

Sollten Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sein, die anfallenden Kosten auf einmal zu begleichen und einen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Staat haben Sie nicht, sprechen Sie uns bitte in der ersten Besprechung ganz offen darauf an, sodass hier zusammen nach einer Lösung gesucht werden kann. Falls es Ihre finanzielle Situation nicht anders zulässt, steht einer Ratenzahlung in der Regel nichts im Wege, wenn der Zeitraum überschaubar bleibt.

Wir können allerdings immer nur ein gewisses Kontingent an Ratenzahlungen zur Verfügung stellen, um die etwaigen Kosten einer Beratung oder Vertretung abfedern zu können.

Bitte beachten Sie, dass eine Vereinbarung über eine Ratenzahlung nur in der ersten Beratung in unserer Kanzlei vereinbart werden kann, weshalb es ganz wichtig ist, dass Sie uns hierauf ansprechen. Wenn wir keine Ratenzahlung im Vorfeld vereinbaren, wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Beträge in der vereinbarten Frist (7 Tage nach Rechnungslegung) gezahlt werden, es sei denn, es ist eine Vorab(teil)zahlung vereinbart. Eine Ratenzahlung zu einem späteren Zeitpunkt wird nur in absoluten Ausnahmefällen und finanziellen Notfällen gewährt.

Was kostet ein Anwalt? – Info-Video des Deutschen Anwaltvereins